Was passiert, wenn der Nachweis für eine Schadensmeldung unzureichend ist?
Wenn der Nachweis des Schadens unzureichend ist, können wir den Anspruch leider nicht bearbeiten oder anerkennen. Es ist daher von großer Bedeutung, dass du sofort die richtigen Informationen lieferst.
Wenn der Nachweis nicht ausreicht, hat dies folgende Konsequenzen:
- Keine Anerkennung des Schadensanspruchs: Ohne klare Fotos sowohl der Außenverpackung als auch des Produkts selbst können wir nicht feststellen, ob der Schaden während des Transports entstanden ist oder ob es sich um einen Produktionsfehler handelt.
- Keine Erstattung der Rücksendekosten: Ein Anspruch wird von uns erst anerkannt, wenn ausreichende Beweise vorliegen. Wird der Anspruch nicht anerkannt, trägst du die Kosten für die Rücksendung selbst und kannst kein kostenloses Rücksendeetikett nutzen.
- Abgelehnter Anspruch bei der Zustelldienst: Wir benötigen Fotos der Verpackung, um den Schaden beim Zustelldienst geltend zu machen. Wenn du die Verpackung bereits entsorgt hast oder keine Bilder davon hast, ist es für uns sehr schwierig, den Anspruch erfolgreich abzuschließen.
- Reguläre Rücksendung: In Fällen, in denen der Schaden nicht nachgewiesen oder anerkannt werden kann (zum Beispiel bei leichten kosmetischen Merkmalen oder handgefertigten Variationen), fällt der Antrag unter das reguläre Rückgabeverfahren. Das bedeutet, dass du das Produkt innerhalb der 30-tägigen Bedenkzeit zurücksenden darfst (wenn du in der EU wohnst), aber selbst für die Versandkosten und eine sichere Verpackung verantwortlich bist.
Vermeide Probleme und sorge immer für:
- Klare Fotos von der Außenseite des Kartons (besonders bei sichtbaren Schäden).
- Fotos vom Inhalt und dem spezifischen Schaden am Produkt.
- Gib Kontext. Wann hast du den Schaden entdeckt, hast du das Produkt bereits benutzt, etc.