Was passiert, wenn der Nachweis für eine Schadensmeldung unzureichend ist?
Wenn der Nachweis des Schadens unzureichend ist, können wir den Anspruch leider nicht bearbeiten oder anerkennen. Es ist daher von großer Bedeutung, dass du sofort die richtigen Informationen bereitstellst.
Wenn der Nachweis nicht ausreicht, hat dies folgende Konsequenzen:
- Keine Anerkennung des Schadensanspruchs: Ohne klare Fotos sowohl der Außenverpackung als auch des Produkts selbst können wir nicht feststellen, ob der Schaden während des Transports entstanden ist oder ob es sich um einen Produktionsfehler handelt.
- Keine Erstattung der Rücksendekosten: Ein Anspruch wird erst anerkannt, wenn ausreichende Beweise vorliegen. Wenn der Anspruch nicht anerkannt wird, trägst du die Kosten für die Rücksendung selbst und kannst kein kostenloses Rücksendeetikett nutzen.
- Abgelehnter Anspruch bei der Zustelldienst: Wir benötigen Fotos der Schachtel, um den Schaden bei der Zustelldienst geltend zu machen. Wenn du die Verpackung bereits entsorgt hast oder keine Bilder davon hast, ist es für uns sehr schwierig, den Anspruch erfolgreich abzuschließen.
- Reguläre Rücksendung: In Fällen, in denen der Schaden nicht nachgewiesen oder anerkannt werden kann (zum Beispiel bei leichten kosmetischen Merkmalen oder handgefertigten Variationen), fällt der Antrag unter das reguläre Rücksendeverfahren. Das bedeutet, dass du das Produkt innerhalb der 30-tägigen Bedenkzeit zurücksenden darfst (wenn du in der EU wohnst), aber du bist selbst für die Versandkosten und eine sichere Verpackung verantwortlich.
Vermeide Probleme und sorge immer für:
- Klare Fotos von der Außenseite der Schachtel (besonders bei sichtbaren Schäden).
- Fotos vom Inhalt und dem spezifischen Schaden am Produkt.
- Gib Kontext. Wann hast du den Schaden entdeckt, hast du das Produkt bereits benutzt, etc.