Werden Zolldokumente an der Außenseite des Pakets angebracht?
Ja, für Sendungen in Länder außerhalb der Europäischen Union sind wir gesetzlich verpflichtet, Zolldokumente an der Außenseite des Pakets anzubringen. Dies ist notwendig, damit der Zoll im Zielland den Inhalt und den Wert der Sendung feststellen kann. Bei einigen Versanddienstleistern, wie zum Beispiel UPS oder Fedex, werden diese Informationen digital übermittelt.
Hierbei kannst du Folgendes beachten:
- Transparente Hülle: Die Dokumente (wie die Zollrechnung und das CN22/CN23-Formular) werden in einer durchsichtigen, selbstklebenden Hülle auf die Schachtel geklebt.
- Inhaltsbeschreibung: Auf diesen Dokumenten steht eine kurze Beschreibung des Produkts und der zugehörige Wert. Dies ist notwendig für die Berechnung eventueller Einfuhrzölle und Mehrwertsteuer in deinem Land.
- Innerhalb der EU: Bestellst du aus einem Land innerhalb der Europäischen Union? Dann werden keine Zolldokumente an der Außenseite angebracht und die Verpackung ist vollständig diskret, mit Ausnahme des Versandetiketts.
Durch das korrekte Anbringen dieser Dokumente an der Außenseite stellen wir sicher, dass dein Paket so schnell wie möglich durch die Zollkontrolle kommt und nicht unnötig verzögert wird.